29. September 2009

Abstandsflächen

Wofür ich eine Ausbildung im öffentlichen Dienst gemacht habe, ich kann ja nicht mal ein einfaches Gesetz verstehen. In der Hessischen Bauordnung heißt es einerseits:
(9) In den Abstandsflächen eines Gebäudes und zu diesem ohne eigene Abstandsfläche sind zulässig
1. erdgeschossige Garagen bis 100 m² Nutzfläche,
andererseits jedoch:
(10) Ohne Abstandsfläche unmittelbar an der Nachbargrenze sind je Baugrundstück zulässig
1. Garagen einschließlich Abstellraum an einer Nachbargrenze des Grundstücks bis zu insgesamt 9 m Länge, einschließlich Dachüberständen; über der Geländeoberfläche darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wand nicht größer als 20 m² sein,


Also, falls ich es richtig verstehe, darf eine Garage den Mindesabstand von drei Metern zum EIGENEN Haus unterschreiten, aber nicht zum Nachbargrundstück, außer sie wird direkt an die Grenze gebaut. Dazwischen gibt es keinen Kompromiß. Für uns wäre es z.B. interessant, eine Ecke des Carports direkt an die Grenze zu bauen und den Rest dann im spitzen Winkel zur Grenze. Wenn es sich wirklich so verhält, dass es hier nur entweder oder oder gibt, dann kann mam seinen Nachbarn ja gar nicht anbieten, man bliebe ein Stück von der Grenze weg.

Ob ich wohl eine Kommentar zum Gesetz finde? Oder jemanden, der mir alles genau erklären kann (so wie er es einem Kind erklären würde)?

8 Kommentare:

  1. Helfen kann ich Dir leider nicht ... wundere mich aber immer wieder gerne über die deutsche Gesetzgebung ... unglaublich :-)

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  2. Ja das stimmt genau wie DU es sagst. Auf die Grenze oder 3 Meter Abstand.

    Auf der Grenze ist die Traufhöhe von 3 Meter auch zu berücksichtigen.

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  3. Soweit ich weiß, geht aber mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Nachbarn vieles... Das gibt dann allerdings eine Baulast im Grundbuch, weshalb die Nachbarn oft nicht zustimmen.

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  4. nicht verwechseln: Baulast und Grunddienstbarkeit!

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  5. Bei uns rundum sind alle Unterschreitungen der Abstandsflächen als belastende Baulast beim von der Unterschreitung betroffenen Grundstück eingetragen. Kann man beim Liegenschaftskataster online sehen...

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  6. Danke für den Tipp, wir werden, sobald wir aussagekräftige Baupläne haben, mal mit den Nachbarn sprechen. Vielleicht finden wir eine gemeinsame Lösung, mit der beide Parteien gut leben können.

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  7. Liebe Christine,
    wo kann man denn nachlesen, dass ein Carport 3m Abstand braucht ODER direkt auf die Grenze gebaut werden muss?
    Vielen Dank für eine Antwort, Anja

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  8. Hallo Anja,

    die Abstandsflächen sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt, für Hessen ist dies die HBO. Dort findet man im § 6, Abs. 5, im letzten Satz die Regelung, dass mindestens 3 m Abstand einzuhalten ist. Im Absatz 10 steht dann, dass Garagen (darunter fallen auch Carports) direkt an die Grenze gebaut werden dürfen.
    Da das Gesetz seit 2009 noveliert worden ist, stimmen meine obigen Zitate natürlich nicht mehr.

    Generell können die Abstandsflächen auch auf dem Nachbargrundstück liegen. Aber dann darf der Nachbar diese nicht mehr bebauen.

    Liebe Grüße Christine

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